Re: Reichweite eines Spektrum AR6115E
Ludi hat geschrieben:
Hallo Kugelfisch
Nur mal so am Rande, deine Modellflugversicherung ist nur gültig, wenn DU die Erlaubnis des Besitzers des Grundstückes hast! Also, wenn du wild fliegen gehst,
dann brauchst du keine Versicherung, außer vielleicht eine Rechtschutz.
Die Modellhaftpflichtversicherung ist nur eine Versicherung und kein Flugschein.
Aber das nur mal so am Rande, nix für ungut
Gruß
Ludger
Das ist nicht so ganz richtig, was Du da schreibst. Das vorzeigen der Versicherung hatte in dem Fall auch nur den Sin, den netten Herren zu zeigen, das ich weis was ich mache und das ich - für den Fall der Fälle - sogar versichert bin.
Dennoch mein lieber Ludi....
Gehst Du Wild fliegen (logischer Weise, da wo es erlaubt ist. Meist frage ich bei den Höfen nach.) und das Ordnungsamt kommt, gibt es drei Möglichkeiten:
1. Du hast die Versicherung und darfst weiter fliegen, solange die sehen, das Du nichts und niemanden mit Deinem Modell gefährdest.
2.Es sei denn......Du hast eine Versicherung, aber....
- Du gefährdest "bewusst" andere Menschen und Gebäude (Über- und naher Vorbeiflug)
- Dein Modell ist zu laut (evtl. Benziner)
- Du störst die Mittags- , Wochenend- oder Feiertagsruhe
- Du fliegst im Naturschutzgebiet
- Dein Modell ist schwerer als 5kg
- Du nicht mindestens 1,5 km Abstand zu Flughäfen oder fremden Modellvereinen ein hältst.
Da gibt es derer Bestimmungen noch weitere. Die kann sich aber ein jeder selber aus seiner Versicherung heraus suchen und erlesen.
.....dann kannst Du natürlich auch "mit der Versicherung" einen drauf bekommen. Hälst Du Dich an ein paar Regeln, kann Dir niemand und keiner etwas.
3. Du hast keine solche Modellflugversicherung und darfst für gewöhnlich sofort einpacken und bekommst im schlimmsten Fall sogar noch ein Knöllchen. Wenn Du dann noch einen der oben aufgeführten Punkte erfüllst, kann es sehr böse werden.
Nicht böse sein Ludi, aber so sieht es nun mal aus. Die Versicherung ist auch eine Art Flugerlaubnis.
Ergo....sie ist auch eine Genehmigung zum Modellfliegen, wenn man sich an die oben genannten Regeln hält. Eine Haftpflicht Versicherung, deckt den Schaden nicht. Es sei denn, Du hast eine Extraklausel dort eintragen lassen. Und dabei ist es egal ob Wild- oder Vereinsflieger. Viele Vereine, lassen Dich ohne diese Versicherung auch nicht auf deren Platz fliegen.
Die Modellflug- oder Zusatzvericherungen gibt es nicht Umsonnst.
Greets
Peter