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 Kenntnisnachweis nach LuftVO 
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Administrator
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Registriert: Samstag 1. Mai 2010, 08:06
Beiträge: 1665
Beitrag Kenntnisnachweis nach LuftVO
hallo Leute,

die neue LuftVO hat uns ein paar Änderungen beschert, man sollte sich gründlich mit dem Thema befassen.

Der in der VO geforderte Kenntnisnachweiss kann mittlerweise online erlangt werden.

Die Seite des DAEC https://www.kenntnisnachweis-modellflug.de/Home enthält allerlei gut aufbereitetes Material, da sollte man sich mal durchklicken.

Alternativ hat auch der DMFV https://www.dmfv.aero/ eine Möglichkeit zum Kenntnisnachweis geschaffen. Die Kosten sind bei beiden gleich.

Bitte beachten: Auch wenn umgangssprachlich mit "Drohnen" gerne nur die Multikopter verbunden werden, sieht die LuftVO jeglichen Modellflieger als Drohne, also auch Flugzeuge und Hubschrauber.

Bitte befasst euch mit dem Thema soweit ihr mehr als nur Mücken in der Halle fliegen lassen wollte ;)

Die geforderte Namenplakette kann man dem zahlreichen anderen Angeboten ( u. a. vom DMFV) auch über die Seite http://unisolder.de/shop/?Modellplakette beziehen. Dort kosten die Plaketten 2,50 / Stck zzgl Versand, ein günstigeres Angebot ist mir nicht bekannt, was nicht ausschliesst, dass es eins geben könnte ;)


Viele Grüsse

euer Hubbi :D


Samstag 16. September 2017, 10:45
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Darfnix
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Registriert: Freitag 15. Mai 2009, 09:15
Beiträge: 3288
Beitrag Re: Kenntnisnachweis nach LuftVO
Hallo,

zum Teil ist es ja gut wenn ich mir einige Idioten mit Ihren Drohnen hier so anschaue.
Es betrifft aber wohl nur Modelle mit mehr als 2 kg.

"In meinem Artikel zu den Änderungen der Luftverkehrsordnung (LuftVO) und der Luftverkehr-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) hatte ich auf die Notwendigkeit zum Erwerb eines Kenntnisnachweises für bestimmte Arten des Modellflugbetriebs hingewiesen. Für das Steuern eines Flugmodells mit einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm ist ab dem 01. Oktober 2017 gemäß § 21a Abs. 4 LuftVO ein Kenntnisnachweis erforderlich."

Was für den Bund auch noch schön ist für nichts kassieren die 25 €, bedenkt man wieviele Modellbauer es gibt dann kommt da schon was zusammen.
Und wenn diese Kuh gemolken ist kommt das nächste dran.

Mich würde mal interessieren ob ein Verkäufer von Hubschraubern und Drohnen hier einen Hinweis geben muss bzw. ob es nun auf der Schachtel steht.
" Zum Betrieb dieses Fluggerätes bedarf es einen Kenntnisnachweis laut LuftVO " so oder so ähnlich.

_________________
Gruß
Jürgen


Mittwoch 20. September 2017, 06:57
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Administrator
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Registriert: Samstag 1. Mai 2010, 08:06
Beiträge: 1665
Beitrag Re: Kenntnisnachweis nach LuftVO
hi,

ich bin mir nicht mal sicher, dass das Geld beim Staat landet, es landet wohl eher bei den Verbänden, die Seiten zum Erwerb des Kenntnisnachweises betreiben. An dem Geld sollte es aber in Anbetracht der sonstigen Kosten des Hobbys nicht wirklich scheitern. IN Dänemark gibt es eine ähnliche Regelung wie in Deutschland nur dort kostet der Nachweis nichts.

Hinweise der Verkäufer? Eine Vorschrift dazu kenne ich nicht, eine schnelle Stichprobensuche ergab, das die Seiten von Mediamarkt und Reichelt sichtbar auf die neuen Vorschriften hinweisen, bei Conrad und Amazon sah ich soo schnell nix. Wie die Händler vor Ort das halten wäre fallweise zu prüfen, nur dazu müsste ich zumindest erst mal 50 km fahren, damit ich einen Händler finde, der mich nicht seit Urzeiten persönlich kennt.

Das ändert nix an dem Umstand, dass die Deutsche Flugsicherung (DFS), die mit ihren Vorschlägen nicht zum Zuge kam mit entsprechenden Pressemitteilungen jetzt schon wieder Propaganda macht und vermutlich auch Druck auf die Politik ausübt. Auf EU-Ebene tut sich vermutlich auch was, es bleibt spannend und zu hoffen, dass die Verbände nicht schlafen.


Freitag 22. September 2017, 07:26
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