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Hubbihub
Administrator
Registriert: Samstag 1. Mai 2010, 08:06 Beiträge: 1665
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EU-Drohnenverordnung zum 01.01.2021
Hallo Leute, pünktlich zum neuen Jahr hat uns die EU eine neue Drohnenverordnng spendiert. (Der Begriff Drohne steht dabei nicht nur für Multikopter sondern für generell für jedes Modellflugzeug / Hubschrauber / Multicopter ......) Neben den Mitteilungen von DAEC und DMFV fassst dieser Artikel bei Heise.de https://www.heise.de/news/Neu-in-2021-EU-Drohnenverordnung-verpflichtet-zur-Registrierung-5001671.html das aktuelle gut zusammen, incl Link zum neuen Fernpilotennachweis. Einen Kommentar dazu, dem ich nicht wirklich zustimme, gibt es dort auch https://www.heise.de/news/Kommentar-Der-Fernpiloten-Nachweis-fuer-Drohnenpiloten-ist-ein-Witz-5003189.htmlDen Test habe ich mir noch nicht selbst angesehen, was man so im Forenrauschen liest, scheint der nicht allzu schwer zu sein. Dass man neben diesem Nachweis auch noch einen Haftpflichtversicherung braucht, ist selbstverständlich. Mehr dazu schreibe ich später noch ........ Gruss an euch alle
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Mittwoch 6. Januar 2021, 09:16 |
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V 200
DremelundVerstöpselfix
Registriert: Mittwoch 4. Mai 2011, 22:26 Beiträge: 1623 Wohnort: 45699 Herten
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Re: EU-Drohnenverordnung zum 01.01.2021
Danke Hubbi. Bleib gesund. Gruss ECKI
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Mittwoch 6. Januar 2021, 20:41 |
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Jk003
Darfnix
Registriert: Freitag 15. Mai 2009, 09:15 Beiträge: 3288
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Re: EU-Drohnenverordnung zum 01.01.2021
Danke,
Ich sehe das so damit sit das wilde Fliegen vorbei.
_________________ Gruß Jürgen
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Donnerstag 7. Januar 2021, 08:36 |
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Hubbihub
Administrator
Registriert: Samstag 1. Mai 2010, 08:06 Beiträge: 1665
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Re: EU-Drohnenverordnung zum 01.01.2021
Soweit ich das verstanden haben, ist mit dem Fernpiloten nach A1 und A3, den man mit bestandenem Test erlangt, möglich einen Flieger bis 2 kg Gewicht unterhalb von 120 m auch "wild" zu fliegen. Einen Vereinszwang sehe ich nicht, es sei denn du willst bis 25 kg (oder mehr ) fliegen. DAEC und DMFV werden ihre Mitglieder in einer Sammelanmeldung beim LBA anmelden (vermutlich Ende Feb 21), so dass du dann irgendwann automatisch die notwenige ID erhälst, die du irgendwo (auch nicht von aussen sichtbar) an deinem Modell anbringst. Da reicht die Beschriftung mit dem (wasserfesten?) Edding, das früher mal geforderte feuerfeste Schild mit Namen und Adresse ist nicht mehr nötig.
Der Test des LBA ersetzt den alten Kenntnisnachweis und ist zusätzlich zur ID notwendig.
Ich werde mir die Tage mal den Test des LBA ansehen, aktuell würde ich meinen Luftflotte zwar bestenfalls als bedingt einsatztauglich einstufen, aber vielleicht motiviert das dann mal zu einen gründlicheren Preflight-Check und ein wenig Auffrischtraining am Simulator.
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Donnerstag 7. Januar 2021, 23:31 |
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V 200
DremelundVerstöpselfix
Registriert: Mittwoch 4. Mai 2011, 22:26 Beiträge: 1623 Wohnort: 45699 Herten
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Re: EU-Drohnenverordnung zum 01.01.2021
Hi, was ist mit Hallenfliegern, da dürfte es wohl nicht gelten. Versicherung, und gut is. Gruss ECKI
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Samstag 9. Januar 2021, 16:53 |
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Hubbihub
Administrator
Registriert: Samstag 1. Mai 2010, 08:06 Beiträge: 1665
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Re: EU-Drohnenverordnung zum 01.01.2021
hmmm, gute Frage, im Zweifelsfalle würde ich aber spekulieren, dass zumindest die 250gr-Grenze auch in der Halle gilt. Insgesamt müsste man jetzt auch überlegen, ob die Vorschrift überhaupt zwischen "privatem" Luftraum = (abgeschlossene) Halle und öffentlichem Luftraum unterscheidet? Ich könnte jetzt mal fast vermuten, dass da nicht unterschieden wird, schlichtweg weil sie das Problem gar nicht auf dem Schirm hatten. Insofern könnte man sich beim Fliegen in der privaten Halle auf die "Unverletzlichkeit der Wohnung" berufen, will heissen, ohne Durchsuchungsbefehl bzw "Gefahr im Verzug" hätten die Ordnungkräfte gar kein Betretungsrecht für die Halle. Aus dem Gedankenansatz ergibt ist dann, dass du in der Halle alles fliegen kannst, was du willst, zumindest so lange es keinen Unfall gibt, spätestens bei einem Unfall mit Personenschaden könnte aber jemand anfangen Fragen zu stellen. Aber um diese Frage abschliessend zu beantworten bin ich kein qualifizierten Jurist
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Sonntag 10. Januar 2021, 01:42 |
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V 200
DremelundVerstöpselfix
Registriert: Mittwoch 4. Mai 2011, 22:26 Beiträge: 1623 Wohnort: 45699 Herten
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Re: EU-Drohnenverordnung zum 01.01.2021
Hi Jürgen,sehe es genauso. Gruss ECKI.
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Dienstag 12. Januar 2021, 21:46 |
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Jk003
Darfnix
Registriert: Freitag 15. Mai 2009, 09:15 Beiträge: 3288
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Re: EU-Drohnenverordnung zum 01.01.2021
Das ganze kann man auch wieder unter der Rubrik denn sie wissen nicht was sie tun ablegen. Mir scheind es so oder so das zur Zeit nur ein Haufen unfähiger Spakos in der Regierung sitzt. Wenn ich das schon ein paar gesichter sehe bekomme ich Herpes.
_________________ Gruß Jürgen
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Donnerstag 14. Januar 2021, 14:01 |
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Hubbihub
Administrator
Registriert: Samstag 1. Mai 2010, 08:06 Beiträge: 1665
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Re: EU-Drohnenverordnung zum 01.01.2021
Nun, dass das Bild unserer Regierung in der aktuellen Pandemielage nicht optimal ist, da stimme ich dir ja noch zu, den Fehler dafür aber nur bei der Regeirung zu suchen, scheint mir dann aber doch etwas zu kurz gedacht. Das Luftfahrt-Bundes-Amt hat sich noch mal zu den Vorwürfen gegen den Test geäussert, siehe bei Spiegel Online https://www.spiegel.de/netzwelt/luftfahrt-bundesamt-verteidigt-drohnen-fuehrerscheintest-a-e70bc20d-b4d8-47c9-b613-6e2377fd77fb. Interessant scheint mir in jedem FAll, dass der Test wohl bis Ende März kostenlos, danach greift dann eine Gebührenordnung. Siehe Referenten-Entwurf https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/Gesetze/Gesetze-19/entwurf-gesetz-anpassung-nationaler-regelungen-unbemannte-luftfahrzeuge.pdf?__blob=publicationFile Fakt ist nunmal auch, dass inbetracht des Bestrebens von kommerziellen Fliegern / Lieferdiensten, eine Regelung gefunden werden musste. Mit der Aktuellen denke , kann man leben. Insofern macht es für jeden, der nicht bereits mit Sicherheit beschlossen hat, dass er den Modellflug aufgeben will, Sinn den Test zumachen, das Ende der Wildfliegerei sehe ich nicht wirklich, im Gegenteil du darfst mit Test sogar etwas mehr als ohne ( 120 statt 100m).
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Donnerstag 14. Januar 2021, 17:54 |
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Jk003
Darfnix
Registriert: Freitag 15. Mai 2009, 09:15 Beiträge: 3288
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Re: EU-Drohnenverordnung zum 01.01.2021
ok, so habe ich es noch nicht gesehen. In mener Umgebeung ist es recht schlecht m,it der Wildfliegerrei, zum einen die Nähe zum Flughafen, dann gibt es wenig officelle Wiesen das meiste sind Pferdeweiden. Dem Modelflug werde ich bis auf meine kleine Keller Mücke aufgeben. Hier sehe ich auch kein Problem das Ding mal auf einer kleinen Hundewiese zu fliegen wenn keiner da ist. Was ich aber wieder aufnehmen möchte sind die Modellautos. Ich habe auch einen 3 D Drucker bekommen damit kann man einiges machen. Ach so wenn jemand noch interersse an allerlei Bastelsachen für die Helis hat einfach bescheid geben. Würde so eine Karton fertig machen nur die Versandkosten müssten dann getragen werden.
_________________ Gruß Jürgen
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Montag 18. Januar 2021, 11:07 |
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Hubbihub
Administrator
Registriert: Samstag 1. Mai 2010, 08:06 Beiträge: 1665
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Re: EU-Drohnenverordnung zum 01.01.2021
Hmmm, in meinem Hardwarearchiv befindet sich auch noch soo allerlei zum Thema LamaV4, Big Lama und Walkera cb180 Familie so wie etwas Neun-Adler-Kram. Was halt damals so "modern" war Wenn du mir ein bissel erzählst was da in dem Karton sein könnte, könnte man ja überlegen ob ich die noch bis zu Jubiläums-HC in ca 9 1/2 Jahren einlager
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Dienstag 19. Januar 2021, 20:41 |
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V 200
DremelundVerstöpselfix
Registriert: Mittwoch 4. Mai 2011, 22:26 Beiträge: 1623 Wohnort: 45699 Herten
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Re: EU-Drohnenverordnung zum 01.01.2021
Habe auch noch einiges im Fundus.
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Dienstag 19. Januar 2021, 21:03 |
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Jk003
Darfnix
Registriert: Freitag 15. Mai 2009, 09:15 Beiträge: 3288
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Re: EU-Drohnenverordnung zum 01.01.2021
Moin,
also das ist auch noch altes Sky Gedöns, Ein paar Esazteile für den HK 450 habe ich noch. Müsste mal genauer nachschauen. Bin aber noch dabei mein Hobbyraum aufzuräumen. Muss wegen Home Office einiges umgestalten. So wie es aussieht gibt es für mich keine Rückkehr ins Büro.
_________________ Gruß Jürgen
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Mittwoch 20. Januar 2021, 09:01 |
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Hubbihub
Administrator
Registriert: Samstag 1. Mai 2010, 08:06 Beiträge: 1665
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Re: EU-Drohnenverordnung zum 01.01.2021
Hmmmm, ich hatte ja mal die Hoffnung gehabt, dass ich Ecki mit dem V4-Gedöns erfreuen könnte, scheint jetzt eher so, dass ich da wohl mal selbst wieder dran schrauben darf HK450? Oweia, meine Ohren tun heute noch weh, wenn ich nur an das Getriebegekreische denke. Immerhin war der mal der Grund warum ich mir einen Motor aus einem Funcopter besorgt habe, weil ich mal gehört hatte, dass man mit dem dann einen HK450 mit Direktantrieb bauen kann und damit einen fast lautlosen 450er bekommen kann. Bei meiner Talentfreiheit für CPs ist es dann bei dem Plan geblieben. Wenn ihr mit sortieren durch seit, können wir ja mal schauen was ich hier einlager ..... Achja, Ecki, nähst du noch Drachen? Ich hätte hier noch ne ganze Menge Spinnakertuch in diversen Farben und Qualitäten, von 32gr bi 55gr.
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Samstag 23. Januar 2021, 16:34 |
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V 200
DremelundVerstöpselfix
Registriert: Mittwoch 4. Mai 2011, 22:26 Beiträge: 1623 Wohnort: 45699 Herten
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Re: EU-Drohnenverordnung zum 01.01.2021
Hi Hubbi, Drachen wird noch das in Klump geflogen was sich an der Leine hält. Da ich keine Wohntrommel mehr habe besuchen wir nur noch regionale Drachenfeste ,wenn welche stattfinden. Ansonsten hat meine V 200 und ihre ca 60 Schwestern Vorrang. Hab noch 2 450er im Koffer hier rumstehen,die Mario auf einer Con eingestellt hat. Sind mit Spec Empfänger. Ersatzteile für einen 3. Heli sind auch im Koffer. Ansonsten bin ich grad dabei meine Weichen auf Servo Antrieb umzurüsten. Gruss ECKI
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Montag 25. Januar 2021, 21:22 |
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